Rahmenbedingungen und Vorgaben

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Handreichung zum
Schulpraxissemester

Das 12-wöchige Schulpraxissemester, kurz SPS,  (16 ECTS) ist verpflichtend für alle Studierenden im "Master of Education" für das gymnasiale Lehramt in Baden-Württemberg. Im Rahmen des Studiums stellt es curricular die letzte Möglichkeit zur Evaluation ihrer Berufswahl dar. Neben dieser Überprüfung liegt der Zweck des SPS in der Stärkung des Schulpraxisbezugs. Anknüpfend an das Orientierungspraktikum im B. Ed., ermöglicht es ihnen ein fundiertes Kennenlernen des gesamten Tätigkeitsfeldes Schule unter professioneller Begleitung der Ausbildungslehrkräfte an den Schulen sowie den Kolleg:innen der Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (SAF).

Das Schulpraxissemester kann an allgemeinbildenden Gymnasien und an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg absolviert werden. Teile des SPS können  im Ausland, jedoch nicht in einem anderen Bundesland absolviert werden. Schulen, die die Studierenden selbst besucht haben, sind hiervon ebenso wie diejenigen Schulen, die von nahen Verwandten besucht werden, ausgeschlossen.

Das SPS ist ein Vollzeitpraktikum. Innerhalb der 12 Wochen hospitieren, assistieren und unterrichten die Studierenden in einem Umfang von mindestens 120 Stunden, von denen mindestens 30 Stunden angeleitete, eigene Unterrichtsstunden sind. Die Praxisphase wird in regelmäßigen bildungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Begleitveranstaltungen des Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte aufgearbeitet. Weiter führen die Studierenden während des Schulpraxissemesters ihr studienbegleitendes Portfolio fort, in dem der systematische Aufbau berufsbezogener Kompetenzen in allen Phasen der praktischen Ausbildung an Schule und Seminar dokumentiert wird. Gegen Ende des SPS geben Sie bei der zuständigen Ausbildungslehrkraft einen "Praktikumsbericht" (vgl. Abschlussreflexion im OSP) ab, welcher als Grundlage für das obligatorische Abschlussgespräch mit ihrer Ausbildungslehrkraft an der Schule dient. 

Bestehen, Nicht Bestehen:

Über Bestehen oder Nichtbestehen entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte. Für den Nachweis über das Bestehen des Schulpraxissemesters benötigt der/die Schulleitung zunächst den Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an den Begleitveranstaltungen des Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte, den Sie in der letzten Veranstaltung erhalten. Bewahren Sie den Bescheid über das bestandene Schulpraxissemester sorgfältig auf, da Sie diesen der Bewerbung für den  Vorbereitungsdienst (Referendariat) beilegen müssen! 

Wurde das Schulpraxissemester nicht bestanden, kann es einmal wiederholt werden. Bei erneutem Nicht-bestehen erlischt der Prüfungsanspruch im lehramtsbezogenen Masterstudiengang und der Studiengang Master of Education kann nicht mehr abgeschlossen werden; eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist ausgeschlossen.

Wichtige Informationen zum Masernschutzgesetz

Im Rahmen des Masernschutzgesetz (§ 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) haben Personen, die an Schulen (auch im Rahmen des Orientierungspraktikums und Schulpraxissemesters) tätig werden sollen, der Schulleitung spätestens vier Wochen vor Beginn ihrer Tätigkeit einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie durch zwei Masernimpfungen ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind. Ohne einen ausreichenden Masernschutz ist die Teilnahme nicht möglich. Das Informationsschreiben des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg sowie die benötigte Nachweis-Bescheinigung finden Sie  hier.

Zeitpunkt im Studium

Das Schulpraxissemester kann nur in einem Wintersemester des Masterstudiums, nach Möglichkeit gleich zu Beginn des Masterstudiums, absolviert werden. Es beginnt i.d.R. mit Schuljahresbeginn und endet mit den Weihnachtsferien. Beachten Sie bei ihren Planungen bitte, dass die seminaristischen Begleitveranstaltungen bereits in der letzten Sommerferienwoche vor Schuljahresbeginn starten. Studierende des Faches Musik, die ihr Studium im Sommersemester aufgenommen haben, können das Schulpraxissemester auch im Sommersemester absolvieren.

Wichtiger Hinweis:

Eine Anmeldung zum Schulpraxissemester ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Studierende können sich anmelden, wenn sie

  • bereits im M.Ed. immatrikuliert sind oder
  • im B.Ed. immatrikuliert sind, sich in beiden Fächern mindestens im 6. Fachsemester befinden und insgesamt mind. 140 Leistungspunkte abgeschlossen und verbucht haben und demnach weniger als 40 LP fehlen und Sie planen, zum betreffenden WS, in welchem das SPS absolviert werden soll, den M.Ed. zu beginnen.

Privilegierte Zuteilung

Sollte für Sie mind. eine der Voraussetzungen (z. B. Schwerbehinderung, ... - siehe Website des KM) des Kultusministeriums für eine privilegierte Zuteilung zutreffen, melden Sie persönlich bei Herrn Mitzel (ZLB).

Anmeldeverfahren Schulpraxissemester

UNBEDINGT BEACHTEN | Zeitplan & detaillierte Anleitung des KM

Zur Übersicht der zeitlichen Abfolge des Anmeldeverfahrens für das Schulpraxissemester stellt das Kultusministerium einen Zeitplan zur Anmeldung inklusive einer detaillierten Anleitung zur Online-Plattform zur Verfügung. Bitte lesen Sie diese Anleitung sorgfältig durch. 

Am 18.03.2026 fand die Infoveranstaltung zum Schulpraxissemester gemeinsam mit den zuständigen Kolleg:innen der Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte für Gymnasien (SAF GYM) und berufliche Schulen (SAF BS) statt. Hier sind die Folien zur Veranstaltung!

Grafik mit verschiedenen Menschen, die hintereinander an einer Tür Schlange stehen
Voranmeldung zum Praxissemester

Anrechnung von Auslandsaufenthalten

Eine Tätigkeit als assistant teacher im Ausland oder als ein Schulpraktikum absolvierende Person an einer deutschen Schule im Ausland oder in einem Vorbereitungsdienst aus einem anderen Lehramt kann auf Antrag als Ersatz für maximal acht Wochen des Schulpraxissemesters anerkannt werden. Weitere Informationen finden Sie unter  „Auslandsaufenthalt im Lehramtsstudium“.

Quelle und weitere Informationen

Die auf dieser Seite aufbereiteten Informationen stammen aus dem Webauftritt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport. Ausführliche Informationen wie zu Besonderheiten in den Fächern Musik und Bildende Kunst, dem Portfolio und Hinweise zur Anwesenheitspflicht können dort entnommen werden. Ebenso lohnt es sich im Zusammenhang mit den Begleitveranstaltungen, sich über deren Webauftritt einen Überblick über die Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte zu verschaffen.

 Webauftritt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport

 Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasium)

 Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Berufliche Schulen)

Maximilian  MitzelZLB
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